Notar

Rechtsanwalt & Notar Uwe Beller

Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes und betreue Sie unparteiisch und unabhängig. Mir obliegt insbesondere der Schutz unerfahrener Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und die Herstellung der Rechts- und Beweissicherheit, um späteren Streit zu vermeiden.
Meine Kanzleiräume finden Sie in der Hindenburgstr. 26, 30175 Hannover.

Kann ich Ihnen helfen?
Über die hier aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie mich gerne für eine Beratung hinzuziehen.

Die Willenserforschung der Beteiligten ist dabei meine zentrale Aufgabe. Es ist eines Kernbereich meines gesetzlichen Auftrags, Sie zu dem Ergebnis zu führen, welches Ihrem wahren Willen irrtums-, zweifelsfrei und rechtlich einwandfrei entspricht. Auf dieser so ermittelten Grundlage entwerfe ich für Sie Verträge, Satzungen und andere Willenserklärungen wie z.B. Testamente.

Meine notariellen Tätigkeiten sind von vorbeugendem, beratendem und zugleich unmittelbar rechtsgestaltendem Charakter. Ich unterstütze Sie, Ihre Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen in möglichst klarer, rechtliche Zweifel ausschließender Weise zu gestalten und fortzuentwickeln.

Wegen meiner strengen Neutralitätspflicht bin ich als Notar nicht Interessenvertreter eines Beteiligten, sondern wirke ich auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Anders als bei meiner Tätigkeit als  Rechtsanwalts darf ich zwischen den Beteiligten zwar vermitteln, aber nicht die Interessen einer Partei im streitigen Verfahren vertreten. Lässt sich eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs nicht erzielen, findet meine Tätigkeit als Notar ihr Ende.

Neben Beurkundungen jeder Art bin ich für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Darüber hinaus dürfen Notare Verlosungen und Auslosungen vornehmen und sie erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und die Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Mein Amtsbereich umfasst den Amtsgerichtsbezirk Hannover und somit neben der Landeshauptstadt Hannover auch die angrenzenden Städte Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze. Selbstverständlich nehme ich gerne auch Beurkundungen für Sie vor, wenn Sie nicht in meinem Amtsbereich wohnen oder Ihren Unternehmenssitz haben oder das betroffene Grundstück nicht in meinem Amtsbereich liegt. Ich darf jedoch für die Beurkundung meinen Amtsbereich nicht verlassen, sondern muss die Beurkundung innerhalb meines Amtsbereichs (i.d.R. in meiner Geschäftsstelle in Hannover) vornehmen.

Notarkosten

Alle deutschen Notare haben ihre Tätigkeit in gleicher Weise nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abzurechnen und werden regelmäßig auf die Richtigkeit ihrer Abrechnungen überprüft. Die Wahl des richtigen Notars ist daher keine Frage der Kosten, sondern es entscheiden allein Kompetenz, Vertrauen und Service.
Notaren ist es gesetzlich untersagt, höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen. Umgekehrt ist es dem Notar grundsätzlich auch nicht gestattet, auf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten.