Notar für Ehe- und Familienrecht in Hannover

Wenn Ehepartner sich zusammenschließen, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Ehe. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf das Güterrecht, den Unterhalt und die Versorgung im Alter.

Die Ehepartnerschaftsregelungen können durch einen Ehevertrag an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Um sicherzustellen, dass eine unabhängige rechtliche Beratung vor Abschluss eines Ehevertrages stattfindet, ist der Gesetzgeber verpflichtet, dass Eheverträge notariell beglaubigt werden müssen.

Wie kann ich Ihnen helfen?
Über die hier aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie mich gerne für eine Beratung hinzuziehen.

 

Ich erkläre Ihnen die vorhandenen Möglichkeiten zur Gestaltung und berate Sie bei der Wahl des geeigneten Modells für Ihre Ehe, das auch im Falle einer Scheidung eine faire und angemessene Regelung für beide Parteien bietet. Nach einer gründlichen Beratung können die Parteien den für sie geeigneten Güterstand auswählen. Der Güterstand regelt die Verteilung des Vermögens während der Ehe sowie im Fall einer Scheidung. Es ist auch möglich, durch einen Ehevertrag Vereinbarungen zu machen, die die Frage des Unterhalts im Falle einer Scheidung der Ehe sowie den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) betreffen. Selbst wenn sich die Ehepaare bereits getrennt leben oder die Ehe gescheitert ist, ist es oft sinnvoll und möglich, einen Ehevertrag zur Regelung von Trennungszeit und Scheidungsfolgen abzuschließen.

Eheleute treffen im Rahmen einer „Scheidungsfolgenvereinbarung“ einvernehmliche Vereinbarungen zur Vereinfachung und Verkürzung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Dies kann zu erheblichen Einsparungen bei den Kosten führen. Vereinbarungen über die Aufteilung des Vermögens, die Beendigung des bestehenden Güterstands, den nachehelichen Unterhalt, das Sorgerecht und das Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern sowie gegebenenfalls über den Versorgungsausgleich sind typischerweise in Scheidungsfolgevereinbarungen enthalten. Hier berate ich ebenfalls die Parteien und erläutere die bestehenden Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ähnelt in vieler Hinsicht einer Ehe. Die oben genannten Aussagen zur Gestaltung des gemeinsamen Lebens gelten auch für Lebenspartner.

Nicht nur Ehepartner oder Lebenspartner müssen prüfen, ob sie ihre Vereinbarungen an ihre konkrete Situation anpassen sollten. Da Ehepartner oft Vereinbarungen über eine mögliche Trennung treffen müssen, gilt dies insbesondere für unverheiratete Partner, die langfristig zusammenleben. Selbst wenn Investitionen gemeinsam getätigt werden (z.B. beim gemeinsamen Kauf von Wohneigentum), gibt es hier besondere Risiken. Diese können durch einen Partnerschaftsvertrag in Verbindung mit einem Erbvertrag im Falle einer Trennung oder des Todes eines Partners verringert werden.

Der Schwerpunkt der notariellen Praxis im Familienrecht liegt neben Ehe- und Partnerschaftsrecht auch im Eltern-Kind-Verhältnis, wo der Notar zahlreiche Aufgaben hat. Dies bezieht sich vor allem auf Erklärungen zum Sorgerecht, Anerkennungen der Vaterschaft sowie die Beteiligung an Adoptionsverfahren. Anträge auf Adoption sowie die notwendigen Zustimmungserklärungen müssen notariell beurkundet werden.

Weitere Gebiete, bei denen ich Sie notariell unterstützen kann: