Meine Aufgabe als Rechtsanwalt sehe ich darin, das individuelle Interesse meiner Mandantschaft zu ergründen, die rechtliche Situation zu prüfen und danach eine Lösung zu finden, bei der nicht der Streit, sondern das Ergebnis das Ziel ist.
Meine Fachgebiete für Ihre rechtlichen Angelegenheiten sind:
Erbrecht
Das Erbrecht ist eines der „emotionalsten“ Rechtsgebiete.
Nach dem Tod eines Menschen kommen häufig notgedrungen Beteiligte als Erben oder auch als Enterbte zusammen, die lange Zeit oder auch bislang gar nichts miteinander zu tun hatten.
Ich stehe Ihnen in allen Nachlassangelegenheiten kompetent, einfühlsam und vertrauensvoll zur Seite.
Vertragsrecht
Unter Vertragsrecht verstehe ich sowohl die Vertragsgestaltung und -überprüfung als auch die Vertragsverhandlung.
Ich entwerfe, überprüfe und verhandele für Sie Verträge aller Art.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts liegen meine Schwerpunkte u.a. auf der Beratung bei der Wahl der Rechtsform und der Formulierung des Gesellschaftsvertrags, dem Entwurf und Durchsicht der erforderlichen Anstellungsverträge und der gerichtlichen und außergerichtlichen Begleitung.
Arbeitsrecht
Als erfahrener Rechtsanwalt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berate und vertrete ich regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dieses ist für Sie ein klarer Vorteil, weil ich durch meine jahrzehntelange Beratungstätigkeit sowie meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Praxis die Bedürfnisse und die Perspektiven beider Seiten bestens kennen.